Private Unfallversicherung zahlt nicht für Schlafwandler
Bamberg (dpa/tmn) – Wer sich beim Schlafwandeln verletzt, kann nicht auf den Schutz der privaten Unfallversicherung setzen. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.
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Recht: Unfallversicherung greift nicht bei Freundschaftsdiensten
Doch wenn – etwa bei Bauarbeiten – etwas passiert, dann greift nicht immer die gesetzliche Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist bei Gefälligkeiten unter Freunden nicht generell ausgeschlossen.
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Unfallversicherung: Der Bundesrat aktualisiert zwei Verordnungen
Bern, 25.04.2012 – Der Bundesrat hat die Änderungen in zwei Verordnungen zur Verhütung von Berufsunfällen gutgeheissen. Gewisse veraltete Bestimmungen wurden aufgehoben, andere an die aktuellen Normen angepasst. Verordnung über die Verhütung von …
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